Im Krankheitsfall möchte jeder von uns schnellen Zugang zu Spezialisten in dem jeweiligen
Fachgebiet. Diese Sicherheit bietet eine private Krankenversicherung.
Ebenso leistet die PKV bei der Anwendung neuester Behandlungsmethoden und Technologien.
Welches sind die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung?
Für einen Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist es erforderlich, dass Sie als Arbeitnehmer ein Bruttogehalt von jährlich über 69.300 EUR oder monatlich über 5.775 EUR erhalten.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Der Arbeitgeber beteiligt sich bei privat versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an den Kosten für die Krankenversicherung. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die in § 257 Abs. 2a SGB V genannten Voraussetzungen, die alle Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes erfüllen. Um den Zuschuss zu erhalten, muss dem Arbeitgeber ein Nachweis des Versicherers vorgelegt werden.
Der Arbeitgeber gewährt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags als Zuschuss, jedoch nicht mehr als den (durchschnittlichen) maximalen Arbeitgeberanteil für gesetzlich versicherte Arbeitnehmende (2024: 421,77 Euro).
Dieser maximale Arbeitgeberanteil ergibt sich aus
- der gültigen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175,00 Euro/Monat),
- dem allgemeinen Beitragssatz der GKV (2022: 14,6 Prozent) und
- dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der GKV (aktuell: 1,7 Prozent)
Arbeitgeberzuschuss für Angehörige
Angestellte erhalten auch zum PKV-Beitrag für ihre Familienangehörigen einen Arbeitgeberzuschuss.
Vorausgesetzt, diese wären über den Arbeitnehmenden in der GKV familienversichert. Die Angehörigen dürfen zudem nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sein und kein Einkommen von mehr als 505 Euro (2024) im Monat haben. Für geringfügig Beschäftigte liegt die Einkommensgrenze bei 538 Euro (2024).
Angehörige sind nach dem Sozialgesetzbuch
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Kinder, Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder, soweit
Kinder werden bis zu einem bestimmten Alter berücksichtigt, und zwar
- generell bis 18 Jahre,
- bis 23 Jahre, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
- bis 25 Jahre bei andauernder Schul- oder Berufsausbildung oder während eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres oder Wehrdienstes.
Verzögert sich die Ausbildung eines Kindes durch Erfüllung eines Freiwilligen Dienstes, kann es länger berücksichtigt werden, und zwar entsprechend der Dienstdauer. Ist ein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, für seinen Lebensunterhalt zu
sorgen, gilt es ohne Altersgrenze als berücksichtigungsfähiger Angehöriger.
Können die monatlichen Versicherungsbeiträge im Rentenalter reduziert werden?
Sie haben die Möglichkeit bereits jetzt in Ihrer Erwerbsphase eine sogenannte Beitragsreduzierung im Rentenalter zu beantragen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass die monatlichen Kosten für die Krankenversicherung in der Rente deutlich niedriger sein werden als ohne die Beitragsreduzierung.
Beispielsweise können Sie eine Beitragsreduzierung von 500 EUR festlegen; die genaue Höhe der Reduzierung können Sie selbst bestimmen.
Welches sind die nächsten Schritte zur privaten Krankenversicherung?
Wir empfehlen ein kostenfreies Beratungsgespräch mit einem Versicherungsmakler, einer Versicherungsmaklerin. Hierbei erhalten Sie weitere allgemeine Informationen zum Thema private Krankenversicherung und Ihre individuellen Wünsche in Bezug auf die Leistungen der Versicherung werden aufgenommen.
1.
Persönliches Beratungsgespräch
2.
Angebote der Versicherungsgesellschaften besprechen
3.
Antrag an ein Versicherungsgesellschaft stellen und Bestätigung erhalten
4.
Kündigung der GKV mit Einhaltung der 2-monatigen Kündigungsfrist
5.
Beginn der privaten Krankenversicherung
Für ein kostenfreies Beratungsgespräch füllen Sie bitte dieses Formular aus. Sobald Sie uns Ihre Anfrage mit den für Sie passenden Terminen senden, bekommen Sie von uns innerhalb von 24 Stunden einen Ihrer Terminvorschläge bestätigt.