Den gebuchten Urlaub absagen müssen oder in diesem krank zu werden, ist eine ziemlich ärgerliche Angelegenheit. Mit einem umfassenden Reiseversicherungsschutz können Sie den Urlaub in Ruhe auf sich zukommen lassen.
Die wichtigste unter den Reiseversicherungen ist die Auslandsreisekrankenversicherung.
Warum überhaupt?
Situation gesetzlich Versicherter
Im Ausland wird man fast immer als Privatpatient behandelt. In einigen europäischen Ländern gibt es mittlerweile bereits Verrechnungsabkommen, wonach die dortigen Ärzte auch nach der deutschen Gebührenordnung abrechnen sollen.
Leider tun dies viele nicht und im Notfall auf die Suche zu gehen, ist sicherlich auch keine Lösung. Außerhalb Europas sind gesetzlich Krankenversicherte über die europäische Krankenversicherungskarte nicht versichert. Ein Krankenrücktransport ist in keinem Fall über die GKV abgesichert.
Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich.
Situation privat Versicherter
Sie sind grundsätzlich weltweit versichert, allerdings außerhalb von Europa, lt. Musterbedingungen nur für einen Monat.
Das wichtige Thema „Rücktransport“ ist regelmäßig unzureichend oder gar nicht versichert. Außerdem würden im Ausland anfallende Kosten durch einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt nicht erstattet werden.
Auch die Beitragsrückerstattung könnte dadurch gefährdet werden. Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich.
Reisekrankenversicherung
Wichtige Begriffe
In der Regel umfasst die Reise-Krankenversicherung die folgenden Basisleistungen:
- Ambulante und stationäre Heilbehandlung
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Einfache Zahnfüllungen
- Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
- Ärztlich verordneter Rücktransport in die Heimat
- Überführungskosten im Todesfall oder Bestattungskosten im Ausland Leistungsstarke Tarife bieten ein erheblich umfangreicheres Leistungsspektrum an.
Auslandsreisekrankenversicherung
Schadenbeispiel
Bei einem Skiurlaub in Canada erleidet eine der versicherten Personen einen schlimmen Skiunfall und muss sich in ärztliche Behandlung begeben.
Die Europäische Versicherungskarte hilft nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.
Ohne die Auslandsreisekrankenversicherung würde der Versicherungsnehmer auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen bleiben.