Die Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung im Todesfall. Entscheidend für die Höhe des Beitrags ist neben dem Eintrittsalter und der Laufzeit auch die Absicherungshöhe beziehungsweise die Versicherungssumme.
Darüber hinaus spielt der Raucherstatus eine entscheidende Rolle für die Beitragshöhe. Eine Risikolebensversicherung wird entweder von Banken zur Kreditsicherung gefordert oder klassisch zur Absicherung der Hinterbliebenen abgeschlossen.
Sollte innerhalb der Vertragslaufzeit die versicherte Person versterben, wird die zum Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausbezahlt. Außerdem kann der Vertrag an einen Dritten abgetreten werden, um beispielsweise einen Kredit abzusichern.
Hierbei handelt es sich um die „klassische“ Form der Risikolebensversicherung wo auf das Leben einer Person der Versicherungsschutz abgeschlossen wird.
Die Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme wird auf das Leben von zwei Personen abgeschlossen. Beim Tod einer der beiden Personen wird die gesamte Versicherungssumme gezahlt und der Vertrag erlischt.
Für die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme gibt es im Wesentlichen drei Varianten:
Mit dem garantieren Beitrag bleibt die Höhe der Beiträge und der versicherten Leistung während der gesamten Versicherungsdauer gleich.
Mit dieser Option kann der Versicherungsschutz bei Bedarf ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden. Dies bietet sich beispielsweise bei der Absicherung einer Immobilienfinanzierung an, sofern ggf. eine Anschlussfinanzierung angedacht ist.