RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Die Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung im Todesfall. Entscheidend für die Höhe des Beitrags ist neben dem Eintrittsalter und der Laufzeit auch die Absicherungshöhe beziehungsweise die Versicherungssumme.

Darüber hinaus spielt der Raucherstatus eine entscheidende Rolle für die Beitragshöhe. Eine Risikolebensversicherung wird entweder von Banken zur Kreditsicherung gefordert oder klassisch zur Absicherung der Hinterbliebenen abgeschlossen.

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung zieht in der Regel immer eine Gesundheitsprüfung nach sich. Dabei ist der Umfang der Risikoprüfung von der gewünschten Absicherungshöhe abhängig.
Risikolebensversicherung für Familien
Entscheidend für die Höhe des Beitrags ist nicht nur das Alter oder die gewünschte Versicherungssumme, sondern auch, ob ihr Kunde Raucher oder Nichtraucher ist. Im Gegensatz zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Todesfallschutz ist eine Risiko-Lebensversicherung die günstigere Variante, da hier nur das reine Risiko berücksichtigt wird

Sollte innerhalb der Vertragslaufzeit die versicherte Person versterben, wird die zum Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausbezahlt. Außerdem kann der Vertrag an einen Dritten abgetreten werden, um beispielsweise einen Kredit abzusichern.

Risikolebensversicherung

Formen der Absicherung

1. Einzel-Leben

Hierbei handelt es sich um die „klassische“ Form der Risikolebensversicherung wo auf das Leben einer Person der Versicherungsschutz abgeschlossen wird.

2. Verbundene Leben

Die Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme wird auf das Leben von zwei Personen abgeschlossen. Beim Tod einer der beiden Personen wird die gesamte Versicherungssumme gezahlt und der Vertrag erlischt.

 

3. Dual-Leben

Die Risikolebensversicherung wird auf das Leben von zwei Personen mit zwei individuellen Versicherungssummen abgeschlossen. Stirbt eine der beiden Personen, wird die entsprechende Summe an den Bezugsberechtigten ausbezahlt – der Schutz für die zweite Person bleibt bestehen. Der Vertrag wird dann mit reduziertem Beitrag als Einzelversicherung weitergeführt. Stirbt die zweite Person, wird auch die zweite Versicherungssumme ausbezahlt

Arten der Leistung

Besonderheiten

Für die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme gibt es im Wesentlichen drei Varianten:

Gleichbleibend

die Höhe der Versicherungssumme bleibt über die Laufzeit des Vertrags konstant

Linear fallend

jedes Jahr reduziert sich die Versicherungssumme um einen immer gleich bleibenden Betrag

Progressiv fallend

die Versicherungssumme verringert sich um einen progressiv anwachsenden Betrag

Garantierter Beitrag

Mit dem garantieren Beitrag bleibt die Höhe der Beiträge und der versicherten Leistung während der gesamten Versicherungsdauer gleich.

 

Vorgezogene Todesfallleistung

Hier erfolgt die Auszahlung der Todesfallleistung vorzeitig und nicht erst bei Eintritt des Versicherungsfalls. Die vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt bei schwerer Krankheit der versicherten Person bei einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten.

Verlängerungsoption

Mit dieser Option kann der Versicherungsschutz bei Bedarf ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden. Dies bietet sich beispielsweise bei der Absicherung einer Immobilienfinanzierung an, sofern ggf. eine Anschlussfinanzierung angedacht ist.

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